zwingendes VÖLKERRECHT in der öffentlichen Rechtordnung
Die ANAÇOK-Hilfestiftung ist eine
karitative und humanitäre, nicht politische, nicht gewerkschaftliche und nicht religiöse, nichtwirtschaftliche Nichtregierungsorganisation,
die zu allseitiger Erfüllung der durch das gesellschaftliche Bekenntnis gestellten Hilfe - und Schutzaufgaben im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung für den Schutz von Menschen ausdrücklich bestimmt ist. Die Vorrechte und Immunitäten der ANAÇOK-Kinderstiftung für die Operationen und Embleme ergeben sich nicht aus der Staatenimmunität, sondern auf Grund der völkerrechtlichen Immunitäten und Vorrechte, die in der Regel ohne Ausnahme für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechtes deklaratorisch gelten, die von der Opferhilfe in der natürlichen Rechtschutzordnung, -im Recht der Verträge - SR 0.111 übertragenen Rechttätigkeit unmittelbar einen durch bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zwingend völkerrechtlich geschützten öffentlichen Ordnungsbereich-, zugeordnet sind.
Wir sind im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung geschult, ausgebildet und tätig.
Unser völkerrechtlicher Auftrag ergibt sich aus dem öffentlichen türkischen Bundesanzeiger im Internet und der Anlage vom 02.08.2021: Urkunden: BezirksgerichtBakırköy 3. Asliye Law Court
Ausfertigung 25.01.2021, Entscheidung vom 04.12.2020
Eintragung vom 10.11.2020 Nummer E:2020/204, K:2020/508.
Die Materialisierung der ANAÇOK-Kinderstiftung entsprang durch die Kraft des Geistes im Recht.
Die Grundlage für das ANAÇOK-Projekt bilden 40 Jahre Erfahrung im Recht des Menschen als Grundlage der menschlichen Gesellschaft.
An der Gründung der Stiftung sind mehrere Akademien beteiligt.
Die ANACOK-Stiftung ist eine Akademie gemäß Billdungsauftrag.
DieANAÇOK-STIFTUNGist seit dem 24.12.2020 als Körperschaft im öffentlichen Recht der tütkischen Republik zugelassen.
In Europa soll dieANAÇOK-STIFTUNG vor Ort für das zwingende Völkerrecht und die Völkerverständigung tätig werden, denn Hilfe ist nicht ortgebunden.
DieANAÇOK-STIFTUNG wird konsulatische Vertretung und Zweigstellen in ganz Europa einrichten und benötigt immaterielle und materielle Unterstützung, da die Stiftung eine unabhängige Organisation ist.
Bitte unterstützt diese Stiftung, damit Kindern und Menschen geholfen werden kann.
Die ANACOK-Stiftung ist eine karitative und humanitäre Einrichtung im Völkerrecht. Die ANACOK-Stiftung ist im Wesen nach eine Grundrecht berechtigte und Grundrecht befugte juristische Personen im öffentlichen Recht, weil sie durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich im zwingenden Völkerrecht (humanitäre Operationen und Embleme (§10 VStGB) zugeordnet ist.