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Anwendung der obligatorisch-öffentliche Ordnung im zwingenden Völkerrecht - ordre public in ultra vires im uis gentium– zu sicherndas Recht (Inhaber- und Urheberrecht) jedes einzelnen schutzbefohlenen Menschen zu wahrenEinhaltung des vorrangigen Völkerrechtes im Zivilschutz bei Grundrechtverletzungen sichernSchutz der Familie, das Familienleben der Kinder bei den Eltern (Vater und Mutter) beistehenSchutz der Menschen vor Behördenwillkür und Rechtmißbrauch bei GrundrechtverletzungenOpferhilfe,innovative pädagogische Konzepte,Entwicklung von Qualitätsstandards für schutzbefohlene Menschen färdernhochbegabten Menschen in Gruppenarbeit für schutzbefohlene Menschen unterstützenKultur- und Wissensaustausch mit jüngeren und älteren Menschen fördernSicherung das ganzheitliche Leben durch
Ernährung und Sport,Kunst und Kultur,Sittlichkeit und Moral,Aufklärung im Natur- und Völkerrecht sowie soziale Bindung.